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- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben
basieren auf uns erteilten Informationen. Wir
bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner
möglichst vollständige und richtige Angaben zu
erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir aber nicht
übernehmen.
- Unsere Nachweise sind freibleibend;
Zwischenverkauf und -Vermietung bzw.
-Verpachtung bleiben vorbehalten.
- Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite
(provisionspflichtig) tätig zu werden.
- Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für
den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind
vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge
unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so
ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die
volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall
angefallen wäre.
- Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages
bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich
mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
- Die Provision für Nachweis oder Vermittlung
beträgt:
Beim Verkauf ist vom Käufer und/oder Verkäufer
eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. 19 %
MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis zu zahlen.
Bei der Vermietung von Wohnraum sind vom Mieter
und/oder Vermieter 2,38 Monatskaltmieten inkl.
19 % MwSt. zu zahlen.
Bei der Vermietung von Gewerberäumen sind vom
Mieter und/oder Vermieter 2,38 Monatskaltmieten
inkl. 19 % MwSt. bei einer Laufzeit bis zu 5
Jahren zu zahlen, bei längerer Laufzeit 3,57 %
inkl. 19 % MwSt. berechnet von der 10-jährigen
Nettokaltmiete. Optionen werden zur Mietzeit
hinzugerechnet.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald
aufgrund unseres Nachweises oder unserer
Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus
gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls
zu welchen Bedingungen über ein von uns
angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen
ist.
- Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der
Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die
vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im
zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit
einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen
und Ergänzungen zustande kommen. Der
Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf
statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und
umgekehrt.
- Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen,
wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche
gut, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst
oder aus anderen in seiner Person liegenden
Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt
wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten,
so ist derjenige Vertragsteil, der den
Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz
verpflichtet.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser
Geschäftssitz.
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